Kundeninformation
Wir sind gesetzlich verpflichtet Sie zu informieren, dass Ihre Einlagen daneben über die gesetzliche Einlagensicherung gem. §23a Abs.1 S. 3 KWG bis zum Betrag von EUR 100.000,00 geschützt sind. Nähere Informationen können Sie dem „Informationsbogen für Einleger“ entnehmen, den Sie bei uns erhalten können oder unter www.edb-banken.de.
Darüber hinaus sind Ihre Einlagen bei uns im Haus durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.bankenverband.de/einlagensicherung.
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